Viele Unternehmensverkäufe bei uns resultieren aus einem vorherigen Versuch, einen neuen Geschäftsführer einzustellen. Der Altgesellschafter, meist auch der Geschäftsführende Gesellschafter möchte seine Verantwortung und Präsenz im Unternehmen reduzieren. Die erste Idee ist meist, einen neuen Geschäftsführer einzustellen der die Geschäfte weiterführt.
Die Suche und Auswahl des neuen Geschäftsführers gleicht meist in der Praxis einem schwierigen Unterfangen. Die Verkäufer sind oftmals stark im Tagesgeschäft eingebunden und können die Suche nicht so professionell durchführen wie es sein sollte. Viele sind nahezu froh, wenn dann der augenscheinlich „Richtige“ gefunden wurde.
Ein nicht zu unterschätzender Aspekt ist die starke Präsenz und Entscheidungsfreudigkeit des Altgesellschafters. Selbst wenn dieser einem neuen Geschäftsführer die Geschicke überlässt, mischen sich die Verkäufer oft ins Tagesgeschäft ein. Dies kann schnell zu Reibereien führen, da Entscheidungen und Zuständigkeiten vermixt und nicht klar erkennbar für die Mitarbeiter sind. Die Regel sagt, je kleiner das Unternehmen ist, desto stärker ist die Abhängigkeit vom Altgesellschafter. Unternehmen bis 200 Mitarbeiter sind oftmals sehr stark in Ihrer Struktur vom Altgesellschafter abhängig.
Dieser „Reibungskreislauf“ führt im Schnitt dazu, dass 7 von 10 eingestellte Geschäftsführer innerhalb der ersten 3 Jahre wieder vor die Tür gesetzt werden. Die Unruhe und Aufräumarbeiten sind oftmals erheblich. Bei größeren Unternehmen ist diese Quote deutlich positiver da die Geschäftsführerebene aus mehreren Personen besteht und die Abhängigkeit nicht so doll auf eine Person konzentriert ist.
Die Einsicht der Altgesellschafter mit diesen Erfahrungen führt nicht selten zu der Überlegung des Unternehmensverkaufs.